Unsere nachfolgend genannten Preise für haushaltsnahe Dienstleistungen gelten ab 01. November 2011. Bitte teilen Sie uns mit, welche Dienstleistung Sie wünschen. Wenn Sie nicht schreiben möchten, rufen Sie uns einfach an unter 05703/52080. Wir unterbreiten Ihnen dann gern ein nach Ihren Wünschen ausgear-beitetes Angebot.

Wenn nicht anders angegeben, gelten alle hier genannten Preise je eingesetzte Person und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19%. Unter bestimmten Voraussetzungen erstattet Ihnen das Finanzamt jedoch 20% der Rechnungssumme, maximal bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Ob und in welcher Höhe Sie ggf. Steuerrückzahlungen erwarten können, erfragen Sie am besten bei Ihrem Steuerberater.

Unsere Vertrauensgarantie für Sie:
Unser Angebot ist kein Vertragsabschluß. Ein solcher kommt erst dann zustande, wenn Ihnen das Angebot gefällt und Sie es schriftlich bestätigt haben. Dabei garantieren wir Zufriedenheit! Sollte unsere Arbeit Sie nicht überzeugen, bezahlen Sie nichts! *) Sind Sie zufrieden, erhalten Sie eine preiswerte Dienstleistung von uns. Dabei gilt folgendes:


Abhängig von Aufwand und Umfang der einzelnen Aufgabenstellung berechnen wir für Einsätze, zu deren Erledigung keine besonderen Fachkenntnisse erforderlich sind, zwischen 8,00 und 10,00 Euro je ange-fangene halbe Stunde. Werden zur Erledigung der Arbeiten Fachleute mit entsprechender Qualifikation benötigt, liegt der Preis hierfür zwischen 11,00 und 19,50 Euro je angefangene halbe Stunde. Hierfür eventuell erforderliches Verbrauchsmaterial wird vom Auftraggeber gestellt, bzw. zusätzlich berechnet.

Für den Winterdienst wird je nach Vereinbarung eine Bereitschaftspauschale in Höhe von 49,00 Euro je angefangenem Monat und Immobilie zuzüglich Einsatzzeit berechnet. Alternativ kann auch eine Aufwands-pauschale vereinbart werden. Diese liegt zwischen 1,00 bis 3,00 Euro je qm Fläche und Tag und beinhaltet maximal zwei Einsätze am Tag. Eventuell erforderliches Streugut (Splitt oder Salz) ist im Preis enthalten.

Fahrzeiten zum Einsatzort für bis zu 5 km Entfernung von unserem Unternehmen werden nicht gesondert berechnet. Darüber hinaus berechnen wir eine Fahrtkostenpauschale je Anfahrt in Höhe von 10 Euro je weitere angefangene 10 km Entfernung. Für Nachtarbeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag in Höhe von 50% auf die genannten Preise erhoben.

(Privatkunden-Info)
(Anfrageformular)

 


*) Dieses Angebot gilt für die erste Arbeitsstunde bei Neukunden. Wird unser(e) Mitarbeiter(in) darüber hinaus weiter beschäftigt, gehen wir davon aus, dass unsere Leistung in Ordnung ist. In diesem Fall ist die gesamte Zeit zu vergüten.