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> Zeitarbeitsmessen bringen Menschen in Arbeit. Kritik an ARD-Fernsehbeitrag (11.12.2014)

"Zeitarbeitsverhältnisse sind genauso wertvoll wie jedes andere Beschäftigungsverhältnis“, meint iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz und kritisiert damit einen ARD-Fernsehbeitrag der Sendung „plusminus“. Arbeitsuchende und Betriebe mit unbesetzten Stellen zusammenbringen - das ist die gemeinsame Aufgabe von Arbeitsagenturen und der Zeitarbeitsbranche. Hierfür veranstalten viele Arbeitsagenturen und Jobcenter Zeitarbeitsmessen, die die Hürden in den Arbeitsmarkt deutlich reduzieren. Dabei "bietet die Zeitarbeit einen großen Vorteil“, reagiert Werner Stolz auf den ARD-Beitrag: „Bei Zeitarbeitsfirmen melden sich auch Unternehmen, die nur einen vorübergehenden Personalbedarf haben" und dafür "nicht unbedingt jemanden einstellen würden." ... Mehr

Quelle: iGZ - ts 2014-12-11

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> Erstmals flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland

Das "Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie" sorgt erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland für eine vom Gesetzgeber festgeschriebene, flächendeckende Lohnuntergrenze und damit auch für eine Stärkung der Tarifautonomie aller Tarifvertragsparteien mit dem Ziel, angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher zu stellen. Dem Gesetz wurde am 11.Juli 2014 im Bundsrat zugestimmt, sodass es nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten wird.

Bestandteil des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie ist in erster Linie das "Mindestlohngesetz" (MiLoG) mit den Vorgaben für einen flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro je Zeitstunde. Außerdem enthält es Regelungen für die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) von Tarifverträgen und die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen. Das Mindestlohngesetz beinhaltet die Festsetzung des allgemeinen Mindestlohns sowie Vorschriften zur Kontrolle und Durchsetzung des Mindestlohns.

Für die Zeitarbeitsbranche in Deutschland wird sich dadurch nicht viel ändern, denn hier gilt bereits seit April 2014 ein tariflich vereinbarter Mindestlohn in gleicher Höhe.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales - ts 2014-07-11

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